Barrierefreies Webdesign – Wer ist betroffen?
Das BFSG verpflichtet private Unternehmen, etwa Hersteller von Produkten mit digitalen Schnittstellen, Anbieter von Telekommunikationsdiensten sowie Banken und Online-Händler. Die BITV gilt für Unternehmen und Einrichtungen im öffentlichen Sektor. Beide Gesetze verlangen, dass digitale Angebote den anerkannten Standards für Barrierefreiheit entsprechen, allen voran den WCAG.
- Höhere Sichtbarkeit
- Umsatzsteigerung
- Imagewinn
- Wettbewerbsvorteile schaffen
Kundenstimmen

Ron Hess
Head of Sales & Marketing, on-geo GmbH
Die Zusammenarbeit mit dotflow ist hochprofessionell. Wir haben ein Team gefunden, dass unsere Websites nicht nur neu designed und technisch umgesetzt, sondern mit uns gemeinsam konzipiert hat. Mit tollen Ergebnissen!
Ich würde dotflow jedem weiterempfehlen, der mit seiner Website Neukundengeschäft und maximale Sichtbarkeit anstrebt.
⭐⭐⭐⭐⭐
Wir arbeiten mit dotflow schon lange zusammen. Was uns neben der Kreativität und der Qualität besonders gut gefällt, ist die Projektgeschwindigkeit, die Kommunikation und die explizite B2B-Expertise, die auch Präsentationen mit dem Management auf hohem Niveau ermöglicht.
Ob Corporate Design, Webrelaunch oder Online-Marketing – dotflow ist unsere verlässliche Leadagentur, die ich gerne weiterempfehle!
⭐⭐⭐⭐⭐

Christopher Schätz
Marketing Manager – MAXIMATOR GmbH

Sebastian Mertens
Geschäftsführung
Rackchecker GmbH & Co. KG
Wir haben dotflow mit der Kreation einer neuen Marke inkl. Namensfindung für ein innovatives B2B-Produkt, sowie der Erstellung einer neuen Website beauftragt. Das Ergebnis hat unsere Vorstellung bei weitem übertroffen!
Vielen Dank und absolute Weiterempfehlung!
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